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Entlastungsbetrag Für Alleinerziehende 2025. Im einzelnen ist der entlastungsbetrag für alleinerziehende und damit die steuerklasse ii an die folgenden. Der steuerliche entlastungsbetrag für alleinerziehende wird nach der verdoppelung im jahr 2020 um weitere 252 euro auf 4.260 euro pro jahr erhöht.
1.1 grundsatz für den abzug des entlastungsbetrags für alleinerziehende müssen folgende voraussetzungen erfüllt sein: Der entlastungsbetrag für alleinerziehende von 1.908 euro erhöht sich gemäß § 24b absatz 2 estg um jeweils 240 euro für jedes weitere zum haushalt gehörende kind.
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